Erbschaft- und Schenkungsteuer

Im Jahr 2014 hat der Fiskus 5,45 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen eingenommen. Davon entfällt alleine rund ein Viertel auf das Bundesland Bayern.

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Mit Urteil vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht abermals das Erbschaftsteuergesetz in seiner aktuellen Fassung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Insbesondere die Privilegien für Unternehmen gehen dem Gericht zu weit und es hat dem Gesetzgeber bis zum 30.06.2016 Zeit gegeben, eine Neuregelung zu finden. Die bisher geltenden Regelungen sollen jedoch für die Übergangszeit grundsätzlich – außer bei „extensiver Ausnutzung“ – noch anwendbar sein. Somit besteht bei einem Teil der Unternehmen dringender Handlungsbedarf. Wenn über das Thema Vererben und Verschenken auch oft ungern gesprochen wird, ist Vorsorge und Planung in diesem Bereich doch das A und O. Das zeigt sich auch daran, dass rund 80 % der Einnahmen auf Erbschaften entfallen, während die Schenkungsteuer nur einen Anteil von etwa 20 % beiträgt.

Vielmals werden die Konsequenzen ungeplanter Erbanfälle vollkommen unterschätzt. Oft entstehen unvorhergesehene Erbengemeinschaften, Betriebe werden in die steuerliche Betriebsaufgabe mit allen finanziellen Konsequenzen getrieben oder der plötzliche Anfall von Erbschaftsteuer wirkt sich ruinös auf den Nachlass und die Erben aus.

Es gilt also auch hier: Vorbeugen ist besser als heilen!

Wichtig ist es daher, frühzeitig - auch wenn man sich im jugendlichen Alter oder "Mittelalter" keine Gedanken über den Fall der Fälle machen will - entsprechende Regelungen in Form eines Testaments oder Erbvertrags zu treffen.

Wir helfen Ihnen,
  • den Vermögensübergang durch Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis optimal zu gestalten,
  • durch die Wahl des ehelichen Güterstands (Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) kreative Ergebnisse zu erzielen,
  • Freibeträge mehrfach auszunutzen,
  • Steuerprogressionen zu reduzieren,
  • die Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten substanzschonend und schon im Hinblick auf die Steueroptimierung nachfolgender Generationen durchzuführen,
  • wichtige Fristen und Termine, z.B. für Erbausschlagungen oder Pflichtteilsansprüche, einzuhalten.

Übrigens: Mit der warmen Hand schenkt es sich leichter!

Robert Eisel hat 1994 seine Diplomarbeit zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer mit sehr gutem Ergebnis abgefasst und beschäftigt sich seit dieser Zeit ausführlich mit dieser Materie.


Durch die enge Zusammenarbeit mit einem Notar garantieren wir Ihnen - soweit nötig oder gewünscht - ein optimales Resultat.
Beratungsgespräch Erbschaft- und Schenkungsteuer

Beratungsgespräch Erbschaft- und Schenkungsteuer

Vorweggenommene Erbfolge

Unter vorweggenommener Erbfolge verstehen wir die Übergabe von Privat- und Betriebsvermögen zu Lebzeiten.

Je eher man die Generationennachfolge beim Vermögen angeht, desto günstiger ist die steuerliche Gestaltung.

Sie brauchen dabei keine Angst haben, zu früh die Kontrolle zu verlieren, denn durch zahlreiche zivilrechtliche Konstrukte kann dass Eigentum übergehen, ohne am Besitz (sozusagen am "real life") Änderungen in Kauf nehmen zu müssen.