TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Der Hauptgrund für die Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Sie ist das Instrument der Nachfolgeregelung. Ein qualifizierter Testamentsvollstrecker schützt Ihr Vermögen und verhindert Streit um das Erbe. In Ihrem Interesse ist es daher wichtig, frühzeitig zu uns zu kommen.

Bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft droht die Zerschlagung. Davor bewahren wir Sie. Eine Testamentsvollstreckung ist auch in Betracht zu ziehen, wenn die Erben noch zu jung sind oder sich außerstande sehen, den Erbfall anzutreten oder den Nachlass zu verwalten. Sinnvoll ist Testamentsvollstreckung auch, um den drohender Zugriff Dritter beim Erben, etwa durch den Insolvenzverwalter oder das Sozialamt, zu verhindern oder im Falle eines Behindertentestaments.

 

"In unserer Fachdisziplin Unternehmensnachfolge führe ich Sie und Ihr Unternehmen als Testamentsvollstrecker durch den Generationswechsel. An der Schnittstelle Erbrecht und Gesellschaftsrecht ergeben sich zahlreiche Spezialprobleme, die zu berücksichtigen sind. Als Ihr Partner und Berater behandelt die Eisel Steuerberatungsgesellschaft Ihre Wünsche selbstverständlich diskret und setzt Ihre Wünsche und Vorstellungen um".

Steuerberatung-Eisel-testamentvollstreckung-500.jpg

Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Robert Eisel ist zertifizierter Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT e.V.) sowie der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).