Blitzlicht

Blitzlicht 06/2017

Blitzlicht 06/2017

Krankheitskosten können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastunge geltend gemacht werden. Das Sammeln von Arztrechnungen lohnt sich nun noch mehr. Die Berechnung der zumutbaren Belastung, die zunächst überschritten werden muss, hat sich zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.

Auch wenn Ehepartner räumlich getrennt leben, schließt das nicht in jedem Fall die Zusammenveranlagung aus. Entscheidend ist, dass die persönliche und geistige Gemeinschaft aufrechterhalten bleibt.

Die Sommerferien kommen immer näher. Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Ferienjobs sind für Schüler oftmals von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Blitzlicht 05/2017

Blitzlicht 05/2017

Wird ein Arbeitszimmer von mehreren Steuerpflichtigen genutzt, kann jeder für sich den Höchstbetrag von 1.250 € in Anspruch nehmen, wenn bei ihm die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Ein ärztliches Fahrverbot bewirkt, dass ein Arbeitnehmer für jeden vollen Monat, in dem dieses gilt, keinen geldwerten Vorteil für seinen Dienstwagen zu versteuern braucht.

Leistet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern pauschale Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste, sollte er darauf achten, dass diese entsprechend der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit abgerechnet werden. Nur dann sind sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.

Blitzlicht 04/2017

Blitzlicht 04/2017

Die Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer setzt sich fort. Aufwendungen für einen Raum, der sowohl beruflichen als auch privaten Zwecken dient, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Häufiger Streitpunkt mit dem Finanzamt ist, ob die Abgabe von Speisen und Getränken dem regulären oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Nach einer Finanzgerichtsentscheidung spricht die Bereitstellung von Mobiliar in der Cafeteria eines Krankenhauses gegen den ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Blitzlicht 03/2017

Blitzlicht 03/2017

Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier sind im Allgemeinen nicht als Werbungskosten abziehbar. In Ausnahmefällen können solche Feiern jedochberuflich veranlasst sein und den steuermindernden Werbungskostenabzug zulassen.
Rechnungen können mit Wirkung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungserteilung berichtigt werden, und zwar bis zum Abschluss der letztenmündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht.

Aus Rechnungen, die ein anderer als der Leistungserbringer erstellt hat, ist kein Vorsteuerabzug möglich. Auch im Billigkeitswege kann der Vorsteuerabzug ausScheinrechnungen im Regelfall nicht erreicht werden.

Blitzlicht 02/2017

Blitzlicht 02/2017

Rentenzahlungen werden in der Auszahlungsphase besteuert. Es sollte geprüft werden, ob eine Mehrfachbesteuerung dadurch entsteht, dass bereits die Beiträge teilweise aus versteuertem Einkommen geleistet wurden.
Geschenke an Arbeitnehmer und Kunden bereiten diesen umso mehr Freude, wenn der Schenker die anfallenden Steuern übernimmt. Das kann er nur einheitlich für alle Beschenkten machen, darf dabei jedoch Arbeitnehmer und Dritte unterschiedlich behandeln.