Kanzlei News

Blitzlicht 03/2019

Blitzlicht 03/2019

Der Gesetzgeber hat steuerlichen Rückenwind für die private Nutzung betrieblicher (Elektro)Fahrräder sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge gegeben. Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen die neuen steuerlichen Vergünstigungen gelten.

Bei gemischt genutzten Gegenständen müssen Sie entscheiden, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie diese Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen wollen. Für 2018 muss diese Entscheidung bis zum 31. Juli 2019 erfolgt sein.

Blitzlicht 02/2019

Blitzlicht 02/2019

Seit 1. Januar 2019 gilt u. a.: Job-Tickets sind wieder steuerfrei. Arbeitgeber, die aus der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Sozialversicherungsbeiträge sparen, sind verpflichtet, beim Abschluss von Neuverträgen einen Zuschuss zu leisten.

Die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme für auch privat gefahrene betriebliche Fahrzeuge ist möglicherweise begrenzbar. Darüber muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Die einzelne Aufzeichnung eines jeden Barumsatzes kann unzumutbar sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein modernes PC-Kassensystem zum Einsatz kommt. Bei weiteren Auffälligkeiten kann eine Hinzuschätzung zulässig sein. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung kann die unzutreffende Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers ohne weitere Voraussetzungen korrigiert werden.