Der Gesetzgeber hat steuerlichen Rückenwind für die private Nutzung betrieblicher (Elektro)Fahrräder sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge gegeben. Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen die neuen steuerlichen Vergünstigungen gelten.
Bei gemischt genutzten Gegenständen müssen Sie entscheiden, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie diese Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen wollen. Für 2018 muss diese Entscheidung bis zum 31. Juli 2019 erfolgt sein.