Teilnehmer an Turnierpokerspielen müssen damit rechnen, dass sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen. Besondere Fähigkeiten auf Grund der Ausübung eines bestimmten Berufs führen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs dazu, dass der Geschicklichkeitsfaktor im Pokerspiel gegenüber dem reinen Glücksspiel überwiegt.
Blitzlicht 1/2016
In Zeiten steigender Pflegebedürftigkeit ist es begrüßenswert, dass es für die Befreiung von der Umsatzsteuer nunmehr auch ausreichend ist, dass eine Pflegekraft mit der Pflegekasse auf Grund ihrer Kenntnisse einen Vertrag über Pflegeleistungen abschließen kann. Der tatsächliche Abschluss eines Vertrags ist nicht erforderlich.
Blitzlicht Sonderausgabe I/2016
Ende 2014 gab es das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Hinter dem sperrigen Namen versteckte sich ein umfassendes Jahressteuergesetz 2015. Auf dem Weg dorthin blieben einige Steuervereinfachungsvorschläge der Länder unberücksichtigt.